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Allgemeines |
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| 1.1 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Ausgenommen davon sind besondere, schriftliche Vereinbarungen. |
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| 1.2 | Bestellungen sind für die HELD & PARTNER GmbH erst verbindlich, wenn der Auftraggeber die Annahme schriftlich bestätigt hat. |
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| 1.3 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. Januar 2006 gültig. | |
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Preise |
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| 2.1 | Die Preise für Geräte, Apparate oder Garnituren, etc. verstehen sich immer inkl. vRG und Mehrwertsteuer, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten. Davon ausgenommen sind besondere, schriftliche Vereinbarungen wie Kaufverträge, etc. |
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| 2.2 | Bei Installationsarbeiten und Lieferung wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. | |
| 2.3 | Über die Preise der Monteurstunden für Regiearbeiten orientieren Sie sich bei der Firma HELD & PARTNER GmbH oder entnehmen diese auf der Internetseite unter Dienstleistungen. |
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| 2.4 | Die HELD & PARTNER GmbH behält sich jederzeit Preisanpassungen vor. | |
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Versand |
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| 3.1 | Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. | |
| 3.2 | Bei Erstkunden oder Internetbestellungen erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse. | |
| 3.3 | Beanstandungen sind der HELD & PARTNER GmbH innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzumelden. Nach Ablauf dieser Rügefrist wird jede Haftung abgelehnt. |
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4 |
Zahlungen |
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| 4.1 | Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen, rein Netto, ohne jeden Abzug, zahlbar. | |
| 4.2 | Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Zins verrechnet. | |
| 4.3 | Bei Erstkunden erfolgt die Zahlung nach Beendigung der Arbeit in CHF bar. Nach vorgängiger, mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung und Ankündigung der Firma HELD & PARTNER GmbH. |
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| 4.4 | Die HELD & PARTNER GmbH kann eine Akontozahlung vor Arbeitsbeginn oder während den ausgewiesenen Leistungen in Rechnung stellen. |
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Rücktrittsrecht |
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| 5.1 | Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen, usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von HELD & PARTNER GmbH werden sofort zur Zahlung fällig. |
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Eigentumsvorbehalt |
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| 6.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum der HELD & PARTNER GmbH. |
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7 |
Garantie |
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| 7.1 | Für gelieferte Geräte übernimmt der jeweilige Gerätehersteller während 2 Jahren ab in Betriebnahme die Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. |
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| 7.2 | Erweist sich die Lieferung bei der Annahme als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde der HELD & PARTNER GmbH Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder eine Ersatzlieferung zu beantragen. |
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| 7.3 | Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. |
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| 7.4 | Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften sowie Eingriff des Kunden oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung der HELD & PARTNER GmbH. |
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| 7.5 | Auf Neuinstallationen übernimmt die HELD & PARTNER GmbH 2 Jahre Garantie auf nachweisbare Installationsfehler gemäss SIA-Norm. |
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8 |
Annullierung oder Rückgabe |
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| 8.1 | Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der HELD & PARTNER GmbH möglich. |
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| 8.2 | Bereits entstandene Kosten oder Preiserhöhungen durch Bestellungsreduktion sind vom Kunden zu übernehmen. |
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| 8.3 | Bestellte Ware die nicht mehr erwünscht ist, muss vom Kunden mit einer Umtriebsentschädigung nach Angaben der Höhe gemäss des jeweiligen Herstellers übernommen werden. |
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Nicht eingehaltene/vergessene Termine |
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| 9.1 | Ärgerlich ist es sicherlich nicht nur für Sie. Den vereinbarten Termin wollen Sie bitte einhalten. Bei Verhinderung melden Sie sich 1 Arbeitstag ( 24 Stunden ) vorher bei uns ab. Somit geben Sie die geblockten Stunden für andere Termine wieder frei. Nicht eingehaltene, versäumte, wie auch nicht rechtzeitige Absagen werden von uns direkt an Sie in Rechnung gestellt. | |
10 |
Gerichtsstand |
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| 10.1 | Gerichtsstand ist Zürich. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichts- stand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. | |
Zürich, 1. Januar 2006 |
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